Vermietungsbedingungen
AGB für Ferienwohnungen in der Villa Luv & Lee, Lindenweg 3, 18181 Graal-Müritz
Vermieter
Manuel Rietenbach
Parkstr. 5, 18181 Graal-Müritz
Telefon 038206 14175
1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von Ferienwohnungen zur ausschließlichen urlaubsweisen Wohnnutzung mit der in der Buchungsbestätigung (Ziffer 2) angegebenen Personenzahl. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung ist nicht gestattet. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Abschluss des Ferienwohnungsmietvertrages
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes, an die der Gast 10 Tage gebunden ist, telefonisch oder per Brief oder per Telefax oder per Email bestätigt und damit die Buchung des Gastes annimmt (Antragsannahme).
Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung des Vermieters auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
3. Zahlungen
Innerhalb von einer Woche nach Buchungsbestätigung durch den Vermieter hat der Gast eine Anzahlung von 10 % des vereinbarten Mietbetrages auf das auf der Buchungsbestätigung ersichtliche Konto zu leisten. Der Restbetrag ist 45 Tage vor Mietbeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 42 Tage vor Mietbeginn) ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
4. Mietpreis / Nebenkosten
Die in der Buchungsbestätigung angegebenen Mietpreise für die Ferienwohnung gelten pro Übernachtung und beinhalten die Nebenkosten (Gas, Wasser und Strom). Ebenfalls sind in dem Mietpreis Bettwäsche und Handtücher enthalten. Der Vermieter stellt gleichfalls kostenloses WLAN zur Verfügung.
Hinzu kommen die Endreinigungskosten pro Aufenthalt von 45 €, die auch in der Buchungsbestätigung des Vermieters ausgewiesen werden.
Kosten für eine Aufbettung werden gesondert und damit zusätzlich erhoben, wenn diese in der Ferienwohnung räumlich möglich ist und rechtzeitig vom Gast bestellt und vom Vermieter rückbestätigt wurde.
Die Kurtaxe / Kurabgabe ist vor Ort am Tag der Anreise gesondert zu bezahlen. Die Höhe richtet sich nach den Vorgaben der Gemeinde / Stadt.
5. An- und Abreise / Schlüsselübergabe / Verspätete Räumung
Die Übergabe und Rückgabe der Schlüssel erfolgt an der Rezeption des Waldhotels in der Parkstr. 5, 18181 Graal-Müritz. Das Waldhotel ist ca. 500 m von der Villa Luv und Lee entfernt.
Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 20.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich schriftlich mit dem Vermieter vereinbart und von diesem bestätigt. Eine Anreise vor 16.00 Uhr kann ebenfalls nur dann erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich vereinbart wurde.
Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens 10.00 Uhr geräumt und in besenreinem Zustand zu übergeben. Bei verspäteter Räumung nach 10.00 Uhr aber vor 12.00 Uhr hat der Vermieter einen Anspruch auf eine Zusatzzahlung von 35 €. Bei einer Räumung nach 12 Uhr hat der Vermieter einen Anspruch auf 90 % des vereinbarten Mietpreises für eine Übernachtung zzgl. Ersatz aller ihm aufgrund der verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadenersatz für die Neuherstellung und den Einbau neuer Schlösser zu leisten, wobei darauf hingewiesen wird, dass vorliegend eine komplette Schließanlage betroffen ist.
6. Rücktritt
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, so hat er dem Vermieter für bereits entstandene Aufwendungen und entgangenen Gewinn pauschale von der Rechtsprechung regelmäßig als angemessen anerkannte Stornierungskosten in nachfolgender Höhe zu leisten:
Stornierungskosten:
Rücktritt bis zum 42. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 % des Gesamtmietpreises
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 % des Gesamtmietpreises
danach und bei Nichterscheinen 90 % des Gesamtmietpreises.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden, wobei das dadurch etwa Ersparte auf die geltend gemachte Stornogebühr anzurechnen ist.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dem Gast dringend empfohlen.
7. Kündigungsrecht
Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.
8. Haftung
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung der Ferienwohnung und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der Mietzeit zu erhalten.
Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536 a BGB.
Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet.
Für die vom Gast eingebrachten Sachen haftet der Vermieter nicht. Sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 BGB ff.. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und / oder hinterlässt.
Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.)
9. Mängel
Weist die Ferienwohnung einen Mangel auf, die über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der Leistung zu.
10. Hausordnung und Allgemeine Pflichten des Gastes
Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und deren Inventar pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für schuldhafte Beschädigungen von Einrichtungsgegenständen, Unterkunftsräumen oder des Gebäudes sowie der zu der Unterkunft oder dem Gebäude gehörende Anlagen ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und soweit sie von ihm oder seine Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Entstandenen Schäden hat der Gast, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch die nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig.
Die Gäste sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die anderen Gäste durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn, auch im Hauseingang, dem Treppenhaus und den Fluren geboten.
Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer Kippstellung) und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art in der Ferienwohnung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Vermieter einen angemessenen Aufschlag verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100 € netto in Rechnung stellen.
In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale von bis zu 100 € netto in Rechnung stellen. Das Rauchen ist ausschließlich auf der Terrasse und dem Balkon gestattet, wobei Störungen der Nachbarn auszuschließen sind.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder –gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmung Verstopfungen in Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Der Gast ist verantwortlich für folgende - von der Endreinigung nicht umfasste - Tätigkeiten:
- - Geschirr in Spülmaschine einräumen und anschalten
- - Entsorgung des zu trennenden Mülls (Papier, Verpackungen, Hausmüll, Glas) in die dafür vorgesehen Müllbehälter auf dem Grundstück
Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Sonstiges
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.